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Ab 01.01.2017: Mindestlohn bei 8,84 Euro

Es ist entschieden: Laut Mitteilung der Bundesregierung vom 26.10.2016 wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Die Anpassung orientiert sich an den Branchen-Tarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate.

In einem parallel veröffentlichten ersten Bericht zum gesetzlichen Mindestlohn hat die Kommission darauf verwiesen, dass bisher keine eindeutigen Effekte des Mindestlohns auf Arbeitskosten, Produktivität und Lohnstückkosten nachzuweisen waren, was nach gut eineinhalb Jahre nach Einführung des Mindestlohnes allerdings noch nicht abschließend bewertet werden könne.

Bis zum 31.12.2017 können nach dem Mindestlohngesetz abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Ab dem 01.01.2017 müssten diese Tarifverträge mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen. Ab dem 01.01.2018 müssen alle Beschäftigten dann mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen.

Alle weiteren Informationen zum Mindestlohn bei www.fuhrken-sauer.de.

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