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Fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens

„Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres
Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein solch illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört.“

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. Juni 2017 – 6 AZR 720/15 –

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