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Zielvereinbarungen sind Glücksache?

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 03.08.2016 (10 AZR 710/14) klar gestellt, dass eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers auch bei Bonuszahlungen gerichtlich überprüfbar ist. Entspricht die Entscheidung des Arbeitgebers nicht billigem Ermessen, setzt das Gericht den Bonus auf Grundlage des Vortrags der Parteien fest.

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